Mit Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) zum 25.05.2018 haben nichtöffentliche Stellen auf eine Videoüberwachung auf der Grundlage des Art. 13 DSGVO zu informieren.
Mit dieser Regelung sowie den sich aus Artikel 12 ff. DS-GVO ergebenden Anforderungen sind die Transparenzpflichten im Vergleich zum bisherigen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) stark angestiegen.

Worauf ist im Detail zu achten?

Ein vorgelagertes Hinweisschild nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung bei Videoüberwachung oder Zeitraffer-Aufnahmen auf Baustellen muss über folgende inhaltliche Merkmale verfügen:

Umstand der Beobachtung:

Z.B. durch ein Piktogramm des Kamerasymbols.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und ggf. seines Vertreters:

Dabei genügt die Angabe der Funktion, der Name ist nicht zwingend anzugeben.

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (sofern vorhanden):

Sofern ein bDSB bestellt, sind dessen Kontaktdaten anzugeben, Art. 13 Abs. 1 lit. b.

Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:

Art. 13 Abs. 1 lit. c (s.a. weitere Erläuterungen).

berechtigte Interessen, die verfolgt werden:

Sofern die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f beruht, sind die berechtigten Interessen, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden gem. Art. 13 Abs. 1 lit. d anzugeben. Hierunter fallen wirtschaftliche oder ideelle Interessen, die von der Rechtsordnung anerkannt werden und als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke zulässig sind.

In EG (47) S. 2  DSGVO heißt es:

Ein berechtigtes Interesse könnte beispielsweise vorliegen, wenn eine maßgebliche und angemessene Beziehung zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen besteht, z. B. wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist oder in seinen Diensten steht.

Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer:

Für die personenbezogenen Daten oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer, Art. 13 Abs. 2 lit. a.

Hinweis auf Zugang zu den weiteren Pflichtinformationen gem. Artikel 13 Absatz 1 und 2 DS-GVO:

Wie Auskunftsrecht, Beschwerderecht, ggf. Empfänger der Daten (Siehe Ausführliches Informationsblatt).

Die Informationen sind unentgeltlich in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache bereitzustellen. Sie können in Kombination mit standardisierten Bildsymbolen bereitgestellt werden (vgl. Art. 12 DSGVO). Um Lesbarkeit zu erreichen, sollte der Ausdruck mindestens in DIN A4 erfolgen.

Ausführliches Informationsblatt

Zusätzlich zur Hinweisbeschilderung muss ein ausführliches Informationsblatt platziert werden.

Artikel 13 Abs. 1 lit. e und f sowie Abs. 2 lit. b bis f der DSGVO informieren darüber, welche Inhalte das ausführliche Informationsblatt enthalten muss. Die Behörde empfiehlt zur optimalen Lesbarkeit ein Mindestformat von DIN A3.

Das Blatt soll betroffenen Personen Angaben hinsichtlich ihrer personenbezogenen Daten und weitere Informationen zur Verfügung stellen:

  • ihren Rechten auf Auskunft
  • dem Recht auf Widerspruch
  • dem Recht auf Löschung
  • den Rechten auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.

Hier ist folglich anzugeben wo dies geschieht, z.B. in der Datenschutzerklärung der Web-Site, durch Aushang oder Auslage an einer beschriebenen Stelle (z.B.: Haupteingang).

Quelle:
Informationsblatt der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen | Hannover

Wo muss die Hinweisbeschilderung angebracht werden?

Vor dem Betreten des betreffenden Baustellen-Bereichs muss das Hinweisschild mit den wesentlichen Informationen deutlich sichtbar platziert sein. Somit müssen sämtliche Eingänge, über welche man sich Zutritt zur Baustellle verschaffen kann, mit dem Hinweisschild gekennzeichnet werden. Die Behörden empfehlen ein Format von mindestens DIN A4.

Ebenso muss das ausführliche Informationsblatt an anderer, gut zugänglicher Stelle ausgehängt sein oder bereitgehalten werden.

Download-Link für DSGVO-konforme Hinweisbeschilderung und ausführliches Informationsblatt

Benötigen Sie Hilfe bei der Planung Ihres Vorhabens im Bezug auf eine Zeitraffer-Dokumentation?

Jetzt Projektanfrage stellen

Bildrechte Headergrafik: © bluedesign – Fotolia.com

Comments are closed.