Datenschutz Grundlagen zur DSGVO

Maßgeblich werden unsere Baustellen-Zeitraffer-Systeme zu Dokumentations- oder Marketingzwecken eingesetzt. Aufgrund der hohen Auflösung der gewonnenen Einzelbilder können unter Umständen Personen, welche sich zum Zeitpunkt der Aufnahme auf der Baustelle befinden, identifiziert werden. Wurden, oder konnten keine (schriftlichen) Vereinbarungen mit allen beteiligten Personen und Unternehmen/Dienstleistern getroffen werden, so greifen die Datenschutz-Regelungen der DSGVO und des KunstUrhG.

In den vielen Fällen lässt sich mit Hilfe konventioneller Mittel die Einhaltung der DSGVO-Konformität verwirklichen:

  • Großer Aufnahme-Abstand zur Baustelle: Mind. 100 Meter
  • Der zeitliche Abstand der Aufnahmeintervalle aufeinanderfolgender Bilder beträgt mind. 4 Stunden
  • Die Verschlusszeit der Kamera wird so hoch eingestellt, dass bewegte Objekte nur sehr unscharf auf den Bildern wahrnehmbar sind
  • Entsprechende Verträge mit Dienstleistern und Subunternehmern
  • Transparenzanforderungen und Hinweisbeschilderung bei einer Videoüberwachung

Lösung 1: Personen und Fahrzeuge auf dem Bild anonymisieren

Unmittelbar nach dem Zeitpunkt der Bildaufnahme werden Personen und Fahrzeuge auf dem Bild – nachdem dieses über eine verschlüsselte Übertragung (SSL) hochgeladen wurde – über unsere cloud-basierten Service-Instanzen mittels OR (Object-Recognition) erkannt und durch Verpixelung/Weichzeichnung unkenntlich gemacht. Ein späteres Betrachten der Bilder über unser Web-Frontend PACE oder über eine eingebettete Online-Galerie erlaubt somit keine Rückschlüsse mehr auf datenschutzrelevante Merkmale von Personen und Fahrzeugen, welche sich auf der Baustelle befinden.

Die Personen auf dem Bild wurden mittels eines speziellen Filters automatisiert anonymisiert.

Jedoch gilt hier auch der DSGVO-Grundsatz: Personen auf Bildern könnten auch durch Menschen mit besonderem Zusatzwissen erkannt und identifiziert werden, was uns unmittelbar zu Lösung 2 führt.

Lösung 2: Personen und Fahrzeuge automatisiert aus dem Bild entfernen

Müssen zum Beispiel besondere Maßnahmen zur Einhaltung der DSGVO getroffen werden, so können Sie unseren automatisierten Mechanismus zur Personen- und Fahrzeug-Entfernung in Betracht ziehen. Ähnlich wie bei der Anonymisierung werden erkannte Personen und Fahrzeuge jedoch komplett aus dem Bild wegretuschiert, unter Beibehaltung des originalen Hintergrunds. Die somit resultierenden Aufnahmen geben keinerlei Rückschlüsse über Personen und Fahrzeuge, welche sich zum Zeitpunkt der Aufnahme auf der Baustelle befanden, da diese nicht mehr im Bild vorhanden sind.

Automatisierte Personen-Entfernung auf Zeitraffer-Bildern

Lösung 3: Pseudonymisierung

Bei der Pseudomymisierung werden Metadaten, welche im Bild enthalten sind, durch pseudonyme Werte ersetzt. So können zum Beispiel Daten wie Aufnahme-Uhrzeit und Datum durch Werte ersetzt werden, welche eine genaue Zuordnung des Bildes unmöglich machen. Bei der Aufnahme werden Metainformationen, sogenannte EXIF-Daten, in den Bildern einer Spiegelreflex-Kamera gespeichert. Diese können von uns auf Wunsch unmittelbar nach der Aufnahme automatisiert durch Werte ersetzt werden, welche nicht in Verbindung mit dem tatsächlichen Aufnahmevorgang stehen.

Was ist jedoch mit Bildern und Videos, welche bereits aufgenommen wurden?

Dies stellt kein Problem dar! Sie können jederzeit unseren Anonymisierungs- und Retuschierungs-Service für bereits bestehendes Bild- und Videomaterial in Anspruch nehmen. Je nach Anzahl der Bilder, Videolänge und Aufnahmegröße unterbreiten wir Ihnen ein Angebot, um Ihre Daten DSGVO-konform zu gestalten. Sprechen Sie uns an!

Fazit

Mit den aufgezeigten Mitteln und Wegen können die Hürden zur datenschutz-konformen Video- und Bild-Aufzeichnung auf Baustellen gemeistert werden. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Zeitraffer-Vorhaben, egal ob beratend oder gar ausführend. Planen Sie in Zukunft die Begleitung einer Baustelle mittels eines Zeitraffers, so treten Sie gerne in Kontakt mit uns. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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Bildrechte Grafiken: © aspekteins.com

1 Comment

  1. […] durch softwarebasierte Anonymisierungsautomatismen, wie die von der Aspekteins GmbH angebotene automatische Verpixelung), zählen die Videodaten nicht mehr als personenbezogen und können somit veröffentlicht […]